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Öffnungszeiten und Feiertage: Wann Supermärkte offen haben

Von Redaktion Preisroute · Veröffentlicht am

Wann hat der Supermarkt offen, und warum bleiben an Sonn- und Feiertagen die meisten Rollbalken unten? Die Antwort steht im Öffnungszeitengesetz. Dieser Beitrag fasst die Grundregeln zusammen, nennt die wichtigsten Ausnahmen und zeigt, wie du Feiertage in deine Einkaufsplanung einbaust.

Die allgemeinen Öffnungszeiten

Das Öffnungszeitengesetz 2003 regelt, wann Verkaufsstellen von Gewerbebetrieben offen halten dürfen. Nach den Informationen des Wirtschaftsministeriums gelten diese allgemeinen Offenhaltezeiten:

Das sind Rahmenzeiten, keine Pflicht. Ob ein Markt um 6 Uhr aufsperrt oder um 21 Uhr schließt, entscheidet der Betreiber. Die 72-Stunden-Grenze bewirkt, dass nicht jeder Betrieb den gesamten Rahmen ausnutzen kann.

Wichtig: Es handelt sich um die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen im Sinn des Gesetzes. Die Betriebe halten sich an diesen Rahmen, die tatsächlichen Zeiten stehen aber an der Filiale, auf der Website oder in der App des Händlers.

Sonntag und Feiertag: Grundsatz geschlossen

Laut Gesetz sind Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen zu halten, und zwar samstags nach 18 Uhr, sonntags, an Feiertagen und montags bis 6 Uhr. Ausnahmen gibt es nur, wenn sie das Gesetz oder eine Verordnung vorsieht.

Welche Ausnahmen es gibt

In der von uns eingesehenen Fassung des Gesetzes sind unter anderem diese Ausnahmen für Sonn- und Feiertage genannt:

Darüber hinaus kann der Landeshauptmann per Verordnung bei besonderem regionalem Bedarf Zeiten festlegen, auch an Wochenenden und Feiertagen. Das Wirtschaftsministerium nennt als Beispiele frühmorgendlichen Einkaufsbedarf von Pendlern, Einkaufsevents, Orts- und Straßenfeste und das Interesse des Tourismus. Wenn ein Geschäft in einer Tourismusregion also am Sonntag offen hat, beruht das meist auf einer solchen Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Welche Orte betroffen sind, unterscheidet sich je nach Land und kann sich ändern. Frag im Zweifel bei der Gemeinde oder beim Händler nach.

Gar nicht unter das Öffnungszeitengesetz fallen laut Ministerium zum Beispiel der Automatenverkauf, der eingeschränkte Warenverkauf im Gastgewerbe oder Konditorgewerbe, der eingeschränkte Verkauf an Tankstellen und der Marktverkehr. Deshalb kannst du auch dann Brot, Getränke oder Zeitungen kaufen, wenn der Supermarkt zu hat, allerdings meist mit kleinerem Sortiment und oft zu höheren Preisen.

Besondere Regeln für 24. und 31. Dezember

Nach der von uns eingesehenen Gesetzesfassung dürfen Verkaufsstellen am 24. Dezember, sofern er ein Werktag ist, von 6 bis 14 Uhr offen halten, Süßwaren- und Blumengeschäfte bis 18 Uhr und der Christbaumverkauf bis 20 Uhr. Am 31. Dezember sind es 6 bis 17 Uhr, für Lebensmittelverkaufsstellen bis 18 Uhr. Die Rechtsdatenbank, aus der wir das entnommen haben, zeigt einen älteren Stand; prüfe die aktuelle Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes. In der Praxis schließen viele Märkte früher oder später innerhalb dieses Rahmens, achte auf die Aushänge.

Die gesetzlichen Feiertage

In Österreich gibt es 13 gesetzliche Feiertage, an denen die Geschäfte grundsätzlich geschlossen sind:

  1. 1. Jänner (Neujahr)
  2. 6. Jänner (Heilige Drei Könige)
  3. Ostermontag
  4. 1. Mai (Staatsfeiertag)
  5. Christi Himmelfahrt
  6. Pfingstmontag
  7. Fronleichnam
  8. 15. August (Mariä Himmelfahrt)
  9. 26. Oktober (Nationalfeiertag)
  10. 1. November (Allerheiligen)
  11. 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
  12. 25. Dezember (Christtag)
  13. 26. Dezember (Stefanitag)

Der Karfreitag gehört nicht zu den gesetzlichen Feiertagen für alle; die Regelung dazu wurde 2019 geändert. Für den Einkauf bedeutet das: Er ist kein gesetzlicher Feiertag im Sinn der Liste, ob und wie lange ein Markt offen hat, erfährst du beim Händler.

Ostersonntag und Pfingstsonntag sind Sonntage und damit ohnehin geschlossen. Viele Feiertage liegen in der Mitte einer Woche und verkürzen sie, was Einkäufe davor verdichtet.

Wochenplan rund um Feiertage

Rund um Feiertage steigt der Andrang. Mit etwas Planung vermeidest du Gedränge und Engpässe:

Beispiel: Die Woche mit Feiertag

Angenommen, der 1. Mai fällt auf einen Donnerstag. Geschäfte sind dann an diesem Tag geschlossen. Am Freitag hast du bis 21 Uhr Zeit, am Samstag bis 18 Uhr, am Sonntag ist zu. Wer am Samstag um 17:30 Uhr noch Lebensmittel für das Wochenende braucht, hat wenig Spielraum. Sinnvoll ist ein Einkauf am Mittwoch für Donnerstag und Freitag und ein kleiner Nachkauf am Freitag oder Samstagvormittag. Das ist nur ein Beispiel und gilt ähnlich für jeden Feiertag.

Wo du aktuelle Zeiten findest

Verlass dich bei Sonn- und Feiertagen nicht auf alte Informationen; Verordnungen der Länder können sich ändern. Wenn du in einer Grenzregion wohnst, achte außerdem darauf, dass die Regeln im Nachbarland anders sind, siehe Einkaufen im Grenzgebiet.

Zusammenfassung

Werktags gilt ein Rahmen von 6 bis 21 Uhr, samstags 6 bis 18 Uhr, mit einer wöchentlichen Obergrenze von 72 Stunden. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahmen für Verkehrsknoten, bestimmte Kleinverkaufsstellen und regionale Verordnungen. Für den 24. und 31. Dezember gelten eigene Zeiten. Plane Feiertage vorher ein, dann bleibt der Kühlschrank auch bei verkürzten Wochen gefüllt.

Was tun, wenn der Supermarkt zu hat?

Fehlt am Sonntag oder Feiertag etwas Wichtiges, gibt es meist Alternativen, die nicht unter das Öffnungszeitengesetz fallen oder eine Ausnahme nutzen. Dazu zählen Bäckereien und Konditoreien mit eingeschränktem Warenverkauf, Tankstellenshops mit begrenztem Sortiment, Automaten und Shops an Bahnhöfen und Flughäfen. Das Sortiment ist kleiner, die Preise sind häufig höher. Für den Wocheneinkauf sind diese Wege deshalb keine gute Lösung, für den Notfall aber hilfreich.

Wer häufig am Wochenende vor verschlossenen Türen steht, kann sich eine Gewohnheit zulegen: Am Freitag oder Samstagvormittag den Grundbedarf für Sonntag und Montag früh besorgen und einen kleinen Reservevorrat an Haltbarem im Haus haben, etwa Nudeln, Reis, Konserven und Tiefkühlgemüse.

Quellen

Stand: 2. November 2026. Preise und Regeln ändern sich; maßgeblich sind die Angaben der Händler und Behörden.