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Pfand in Österreich: Einwegpfand und Mehrweg erklärt

Von Redaktion Preisroute · Veröffentlicht am

Seit dem 1. Jänner 2025 gibt es in Österreich ein Pfand auf Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und auf Getränkedosen. Daneben bestehen weiterhin Mehrwegsysteme. Hier erfährst du, welche Verpackungen betroffen sind, wie viel Pfand es gibt, wo du Gebinde zurückgibst und was du beachten solltest, damit du kein Geld verlierst.

Das Einwegpfand im Überblick

Nach den Eckdaten des zuständigen Bundesministeriums gilt ein einheitliches Pfand von 25 Cent pro Gebinde, unabhängig von Material und Größe. Erfasst sind Einweg-Getränkeflaschen und -dosen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern, die in Österreich verkauft werden. Das Pfand ist auf dem Kassenbon als eigener Posten ausgewiesen und kommt zum Getränkepreis dazu. Du bekommst es zurück, wenn du das leere Gebinde zurückgibst.

Gekennzeichnet sind bepfandete Verpackungen mit einem einheitlichen österreichischen Pfandlogo, das oberhalb des Strichcodes aufgedruckt ist. Nur Gebinde mit diesem Logo sind rückgabefähig.

Was nicht unter das Einwegpfand fällt

Laut Ministerium sind ausgenommen:

Das Einwegpfand betrifft außerdem Kunststoff und Metall. Einwegglas ist nach der Darstellung des Ministeriums nicht Teil des Systems. Für Glasflaschen gelten daher weiter die bestehenden Wege: Mehrwegflaschen mit Pfand, die zurück in den Handel gehen, und Einwegglas im Altglascontainer.

Wo und wie du Gebinde zurückgibst

Verkaufsstellen, die an Endkundinnen und Endkunden verkaufen, müssen bepfandete Gebinde zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Die Rückgabe ist grundsätzlich dort möglich, wo die Gebinde ausgegeben wurden. Die Rücknahme kann manuell oder über Rücknahmeautomaten erfolgen. Bei Automaten gibt es laut Ministerium keine Einschränkungen, bei der manuellen Rücknahme können Mengen- und Artbeschränkungen gelten. Ausgenommen von der Rücknahmepflicht sind unter anderem Getränkeautomaten, Essenszustellungen sowie Post- und Paketzustellungen. An stark frequentierten Orten können sich mehrere Verkaufsstellen eine gemeinsame Rückgabestelle in unmittelbarer Nähe teilen.

In der Praxis ist die Rückgabe im Supermarkt am einfachsten: Du wirfst die Gebinde in den Automaten, bekommst einen Bon und löst ihn an der Kassa ein oder verrechnest ihn mit deinem Einkauf. Wie dein Geschäft den Bon handhabt, sagt dir der Hinweis am Automaten.

So klappt die Rückgabe

  1. Leer und unzerdrückt zurückgeben. Der Automat muss Pfandlogo und Barcode lesen können. Zerdrückte Dosen und Flaschen werden oft nicht angenommen.
  2. Etikett nicht entfernen. Ohne lesbares Etikett kein Pfand.
  3. Logo suchen. Gebinde ohne österreichisches Pfandlogo werden nicht zurückgenommen. Das betrifft zum Beispiel Importware. Solche Verpackungen entsorgst du über die übliche Sammlung, in vielen Gemeinden den gelben Sack oder die gelbe Tonne.
  4. Sammelbehälter nutzen. Ein fester Sack oder Karton daheim verhindert, dass Gebinde zerdrückt werden.
  5. Bon nicht vergessen. Bei Automaten erhältst du einen Pfandbon. Löse ihn zeitnah ein; eine Gültigkeitsangabe steht gegebenenfalls auf dem Bon.

Beispielrechnung: Wie viel Pfand liegt im Wocheneinkauf?

Angenommen, du kaufst in einer Woche sechs Dosen und acht Plastikflaschen mit Getränken. Das sind 14 Gebinde. Bei 25 Cent Pfand ergibt das 3,50 Euro, die du beim Einkauf zusätzlich bezahlst und bei vollständiger Rückgabe wieder erhältst. Gibst du nur zehn Gebinde zurück, bleiben einen Euro hängen. Der Betrag ist klein, summiert sich aber bei Familien über ein Jahr. Zur Veranschaulichung: Wer im Jahr 52 Mal vier Gebinde nicht zurückgibt, verliert 52 Euro. Die Zahlen sind angenommen.

Mehrweg und Einwegglas

Mehrwegflaschen werden gereinigt und wiederbefüllt. Bei ihnen gelten eigene Pfandsysteme, die Höhe des Pfands richtet sich nach der Flasche und dem Hersteller. Der Betrag steht in der Regel am Regal oder auf dem Bon. Mehrwegflaschen gibst du üblicherweise dort zurück, wo auch Pfandkisten angenommen werden, oft im selben Markt. Bei Mehrweg lohnt der Blick auf das Etikett und die Kassa: Nicht jedes Geschäft nimmt jede Flasche zurück, und Kisten haben ein eigenes Pfand. Frage im Zweifel an der Info oder Getränkeabteilung nach.

Wer auf Mehrweg setzt, spart Abfall und vermeidet, dass viele kleine Pfandbeträge liegen bleiben. Preislich hängt es vom Produkt ab. Vergleiche den Grundpreis und das Pfand getrennt, siehe Grundpreis verstehen.

Pfand und Preisvergleich

Beim Preisvergleich zwischen Geschäften gehört das Pfand nicht zum Produktpreis. Es ist eine Sicherheit, die du zurückbekommst. Vergleiche daher den Preis ohne Pfand. Prüfe außerdem, ob der Regalpreis das Pfand bereits enthält oder ob es an der Kassa dazukommt. Wenn ein Händler das Pfand in den Regalpreis einrechnet, wirkt das Produkt teurer, obwohl es das nicht ist. Der Kassenbon zeigt die genaue Aufschlüsselung.

Wann das Pfand verfallen kann

Das Pfand ist ein Anspruch, kein Geschenk. Verloren gehen kann es, wenn:

Bei Problemen mit Automaten oder Verweigerung der Rücknahme wende dich an den Markt. Hilft das nicht, kannst du dich an die Konsumentenberatung wenden.

Einkaufen über die Grenze

Das österreichische Pfand gilt für Ware, die in Österreich verkauft wird. Im Ausland gekaufte Getränke unterliegen den dortigen Regeln. In Grenzregionen lohnt es sich, Pfandzettel und Gebinde nicht zu vermischen. Mehr dazu findest du im Artikel Einkaufen im Grenzgebiet.

Kurzcheckliste

Die Regeln können sich ändern; maßgeblich sind die Informationen des Ministeriums und des Pfandsystems.

Praktische Gewohnheiten

Stelle zuhause einen festen Platz für Pfandgebinde ein, etwa einen Karton oder Sack neben dem Altpapier. Bringe sie mit, wenn du ohnehin einkaufen gehst, dann kostet die Rückgabe keinen eigenen Weg. Hake auf der Einkaufsliste „Pfand zurückgeben“ ab, damit der Bon nicht vergessen wird. Wer in der Familie viel Getränke kauft, kann ein kleines Pfandkonto führen: Es zeigt schnell, wie viele Euro im Jahr zurückfließen.

Quellen

Stand: 2. November 2026. Preise und Regeln ändern sich; maßgeblich sind die Angaben der Händler und Behörden.